Kontrollpools

Was sind Kontrollpools und wozu dienen sie?

Athlet:innen beziehungsweise Teams werden je nach Sportart und Leistungsniveau von Swiss Sport Integrity oder von den Internationalen Sportverbänden in so genannte Kontrollpools eingeteilt. Diese dienen hauptsächlich der Planung von Dopingkontrollen. Die Einteilung in einen Kontrollpool bringt wichtige Verpflichtungen mit sich:

Meldung der Aufenthaltsorte (Whereabouts)

Pflichten des ATZ-Pools

Wer ist in einem Kontrollpool?

Einzelathlet:innen sowie Teams werden in verschiedene Kontrollpools eingeteilt. Grundlage für die Einteilung durch Swiss Sport Integrity sind die Ausführungsbestimmungen zu Dopingkontrollen und Ermittlungen (Art. 4.3).

Athlet:innen, beziehungsweise eine zuständige Person des Teams, werden von Swiss Sport Integrity schriftlich über ihre Aufnahme in einen Kontrollpool informiert. Dasselbe gilt, wenn sie nicht länger einem Kontrollpool angehören. Mitglieder eines Teams können unter Kontrollpools für Teams prüfen, ob sie einem Kontrollpool angehören.

Welche Kontrollpools gibt es?

In der Schweiz wird zwischen verschiedenen Pools unterschieden. Für die Athlet:innen sind dies der Nationale Registrierte Kontrollpool (NRTP), der Nationale Kontrollpool (NTP) sowie übrige Kontrollpools. Für Teams werden die Kontrollpools Teamsport I, Teamsport II sowie Teamsport III unterschieden.

Kontrollpools für Athlet:innen

Nationaler Registrierter Kontrollpool NRTP

Die Einteilung der Athlet:innen in den Nationalen Registrierten Kontrollpool NRTP erfolgt durch Swiss Sport Integrity in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Nationalen Sportverband. Athlet:innen im NRTP sind verpflichtet detaillierte Whereabouts inklusive einem täglichen Zeitfenster von 60 Minuten anzugeben, in dem sie sich zwingend am angegebenen Ort aufhalten müssen.

Nationaler Kontrollpool NTP

Die Einteilung der Athlet:innen in den Nationalen Kontrollpool NTP erfolgt durch Swiss Sport Integrity in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Nationalen Sportverband. Athlet:innen im NTP sind verpflichtet, detaillierte Whereabouts zu übermitteln.

Übrige Kontrollpools

Die Einteilung der Athle:tinnen in übrige Kontrollpools erfolgt durch Swiss Sport Integrity in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Nationalen Sportverband. Athlet:innen in einem übrigen Kontrollpool sind verpflichtet, Swiss Sport Integrity detaillierte Whereabouts gemäss individueller Absprache zu übermitteln.

Kein Kontrollpool

Lizenzierte Sportler:innen sowie Teilnehmer:innen an Wettkämpfen von Swiss Olympic oder eines zugehörigen Sportverbandes, welche in keinen Kontrollpool eingeteilt sind, können kontrolliert werden, unterliegen jedoch keinen speziellen Bestimmungen zur Meldepflicht.

Rücktritt

Athlet:innen, die einem Kontrollpool eines Internationalen Sportverbandes oder von Swiss Sport Integrity angehören, müssen ihren Rücktritt schriftlich erklären, um von der Meldepflicht entbunden zu werden.

Comeback

Für Athlet:innen, die zurückgetreten sind und davor einem Kontrollpool zugeteilt waren, gelten folgende Bestimmungen: Bei einem Comeback auf ihrem aktuellen Leistungsniveau sind sie erst wieder startberechtigt, nachdem sie mindestens sechs Monate einem von Swiss Sport Integrity zu bestimmenden Kontrollpool angehört haben. Anderslautende Bestimmungen der Internationalen Sportverbände gehen denjenigen des Doping-Statuts und der Ausführungsbestimmungen vor. Es liegt in der Verantwortung der Athlet:innen, sich diesbezüglich mit dem Internationalen Sportverband in Verbindung zu setzen.

Kontrollpools für Teams

Die Team-Administratoren der eingeteilten Teams sind dafür verantwortlich, dass die Teammitglieder umfassend informiert sind. Spieler:innen sind den Bestimmungen zu Kontrollpools unterstellt, sobald sie in den entsprechenden Teams zum Einsatz gelangen. Das bedeutet, dass vor dem ersten Einsatz für ein solches Team geklärt werden muss, ob sie aus medizinischen Gründen verbotene Substanzen oder Methoden anwenden und somit Bestimmungen betreffend ATZ zu beachten sind.

Teamsport I

In diesem Kontrollpool befinden sich nachfolgende von Swiss Sport Integrity benannte Schweizer Nationalteams. Die Team-Administratoren sind verpflichtet, die für diesen Pool definierten Angaben zu den Whereabouts zu übermitteln.

Eishockey

  • A-Nationalteam Männer
  • A-Nationalteam Frauen

Fussball

  • A-Nationalteam Männer
  • A-Nationalteam Frauen

Handball

  • A-Nationalteam Männer
  • A-Nationalteam Frauen

Unihockey

  • A-Nationalteam Männer
  • A-Nationalteam Frauen

Volleyball

  • A-Nationalteam Männer
  • A-Nationalteam Frauen

Teamsport II

In diesem Kontrollpool befinden sich nachfolgende von Swiss Sport Integrity benannte Teams. Die Team-Administratoren sind verpflichtet, die für diesen Pool definierten Angaben zu den Whereabouts zu übermitteln.

Eishockey

  • National League

Fussball

  • Super League Männer

Teamsport III

In diesem Kontrollpool befinden sich nachfolgende von Swiss Sport Integrity benannte National- und Clubteams. Die Team-Administratoren sind verpflichtet, die für diesen Pool definierten Angaben zu den Whereabouts zu übermitteln.

Volleyball

  • NLA Männer
  • NLA Frauen

Fussball

  • Super League Frauen

Handball

  • NLA Männer

Unihockey

  • NLA Männer
  • NLA Frauen

American Football

  • NLA Männer
  • A-Nationalteam Männer

Rugby

  • NLA Männer (15er)
  • A-Nationalteam Männer (15er)

Kein Kontrollpool

Alle anderen Teamsportler:innen, welche in einer Mannschaft zum Einsatz kommen, welche in keinen Kontrollpool eingeteilt sind, unterliegen keinen speziellen Bestimmungen zur Meldepflicht. Sie können dennoch jederzeit kontrolliert werden.

Rückmeldungen und Fragen

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